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Guter Rat für den Verkäufer


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UDKIK gib hier einfache Ratschläge für Verkäufer von Segelyachten, Motoryachten, oder Anderm.
  1. Is it your boat?
  2. Prüfen Sie ob die Yacht in der bootsdatenbank vorhanden ist.
  3. Stellen Sie Bilder in die Anzeige
  4. Annoncieren im Internet
  5. Machen Sie das Boot richtig sauber
  6. Ausrüstung im Boot
  7. Boot und Ausrüstung müssen ordentlich und gebrauchsfähig sein
  8. Kaufvertrag immer schriftlich
  9. Besichtigung an Land
  10. Preis und Zahlungsweise
  11. Betrug
Is it your boat?
Find the documents that prove that you are the rightful owner of the boat. This will typically be the documents you got when you bought the boat yourself. (Sales agreement, invoice/receipt, money transaction, insurance, and the like...)

Prüfen Sie ob die Yacht in der bootsdatenbank vorhanden ist.
Ist Ihr Bootstyp in der Datenbank noch nicht vorhanden, können und sollen Sie ihn ergänzen. Auch wenn sie denken, daß Sie viele Einzelheiten über Ihr Boot mitteilen, gibt es vielleicht doch weitere Angaben in der Datenbank, die einen potentiellen Käufer interessieren.

Stellen Sie Bilder in die Anzeige
Wohin sehen sie, wenn Sie Anzeigen anschauen? Natürlich auf die Fotos! Setzen Sie daher fotos in Ihre Anzeige. Diese müssen nicht professsionell sein, aber die technische Qualität sollte ok sein - d.h. hell und scharf. Benutzen Sie keine Fotos einer abgedeckten Yacht an Land, das ergibt so ein melancholisches Gefühl. Nehmen Sie einfach ein Foto, das Sie selbst gern mögen.

Annoncieren im Internet
Sie sollten an verschiedenen Plätzen im Internet inserieren. www.udkik.dk ist nicht die einzige Stelle. Auf den meisten Sites können Sie gratis inserieren. Ebenso können Sie dort auch Ausrüstung separat verkaufen, die Sie nicht mit dem Boot mitgeben.

Machen Sie das Boot richtig sauber
Mache Dein Boot wirklich sauber. Ein potentieller Käufer, der das Boot besichtigt, wird sich eher überzeugen lassen, wenn das Boot sauber und aufgeräumt ist. Es ollte angenehm sein, in Ihrem Boot Zeit zu verbringen. Auf gar keinen Fall soll es zu Funktionsausfällen kommen. Das wird natürlich immer zu einem Preisabschlag führen.

Ausrüstung im Boot
Wenn Sie Ihr Boot zeigen, muß unbedingt genau die Ausrüstung an Bord sein, die Sie dem Käufer mitgeben wollen. Sie verwirren den Käufer nur, wenn Sie ihm erklären müssen, was an sichtbarer Ausrüstung nicht mitgeht und was noch zuhause bei Ihnen im Keller liegt und mitverkauft werden wird.

Boot und Ausrüstung müssen ordentlich und gebrauchsfähig sein
Die Yacht und Ausrüstung, die mit verkauft wird, muß in einen funktionsfähigen Zustand gebracht werden, bevor die Yacht zum Verkauf angeboten wird. Versprechen Sie niemals, daß Sie Schäden nach dem Verkauf in Ordnung bringen werden. Dies wird nur Ärger bereiten. Der Käufer wird die Yacht in einen anderen Hafen bringen und es wird immer zu Diskussionen kommen, ob ein bestimmter Schaden gut genug repariert ist usw. Ausserdem werden die Wege lang.

Kaufvertrag immer schriftlich
Alle Vereinbarungen mit dem Käufer müssen schriftlich sein. Dies schließt auch eine Liste über bekannte Mängel ein. Es ist absolut sinnlos, irgendetwas zu verstecken. Der Käufer wird es früher oder später merken. Durch die Mängelliste, die der Käufer unterzeichnet, verhindert man Rückzahlungen wegen vesteckter Mängel. Die Liste wird dem Käufer Ehrlichkeit signalisieren, vorausgesetzt er findet keine zusätzlichen Mängel.

Besichtigung an Land
Eine Yacht sollte immer an Land begutachtet werden. Man vermeidet Diskussionen, ob eine Bechädigung unter Wasser vor oder nach der Übergabe entstanden ist.

Preis und Zahlungsweise
Verkaufen Sie immer gegen Barzahlung. Es gibt keinen Grund, dem Käufer Geld zu leihen. Der Käufer muß die Finanzierung arrangieren. Er kann sich entscheiden, ob er einen Bankkredit aufnimmt oder ob er einen Spezialisten nach einem Bootskredit fragt.

Betrug
Achtung Betrugsversuche! Verdächtig sind "Käufer", die vorgeben, Ihr Boot kaufen zu wollen und Ihnen einen Scheck schicken, dessen Summe deutlich über dem angegebenen Verkaufspreis liegt. Die Person wird Sie bitten, Ihnen den zuviel gezahlten Betrag rückzuüberweisen. Trauen Sie niemals einem solchen Vorgang! Auch wenn Sie den Scheck schon bei der Bank eingereicht haben: Auch dann ist der Scheck "Eingang vorbehalten", die Widerspruchsfrist noch lange nicht abgelaufen und der Scheck meist wertlos.


Haben Sie übrigens darüber nachgedacht, einen Makler oder Händler einzuschalten?
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